Honorare

Liebe Patientin, lieber Patient,

bitte beachten Sie, dass die Behandlungskosten des Heilpraktikers von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden. Viele private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen oder auch die Beihilfe erstatten dagegen (je nach Versicherungsvertrag) die Heilpraktikerkosten nach der GebüH ganz oder teilweise.

Die Behandlungskosten werden in der Praxis von Selbstzahlern in bar bezahlt. Für Privat- und Zusatzversicherte wird eine Rechnung erstellt.

Gerne beantworte ich Ihre Fragen dazu vorab.

Wichtig:
Werden vereinbarte Termine nicht mindestens 2 Werktage vorher abgesagt, muss ich diese leider in Rechnung stellen.